Leitfaden

Vereinbarung und Zielsetzung der Bürgerallianz Bayern

Die 24 Mitgliedsverbände der Bürgerallianz Bayern einigen sich auf folgenden Leitfaden:

1. GRÜNDUNG UND NAME

Der Bayernbund e.V., der Bund der Steuerzahler in Bayern e.V., der Bayerische Sportschützenbund e.V., der Landesfischereiverband Bayern e.V., der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen Kompanien, der Bayerische Jagdverband e.V., der Bayerische Blasmusikverband e.V. und der Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V. gründen im April 2010 die Bürgerallianz Bayern.

2. ZWECK UND AUFGABE

In großer Sorge um unsere bayerische Heimat und ihre gewachsenen Strukturen der Verbände rufen die Mitgliedsverbände der Bürgerallianz zu mehr Freiheit und Eigenverantwortung in der Gesellschaft auf.
Ein lebendiges Vereins- und Verbandsleben schafft Identität und Identität schafft Heimat! Überregulierung und überzogenes Verwaltungshandeln schädigen diesen hohen Wert unseres Gemeinwesens. Die Folgen sind zunehmende Beliebigkeit und wachsender Werteverfall in unserer Gesellschaft. Der dadurch entstehenden Gleichgültigkeit für unser Bayern gilt es entgegen zu wirken.
Die Bürgerallianz fordert den Staat auf, sich der demokratischen und föderalen Vielfalt in Bayern wieder stärker bewusst zu werden, sich der gesellschaftlichen Belange stärker annehmen und nicht nur seine formale Legitimation zu sichern.
Die gewählten politischen Gremien auf allen Ebenen, vom Landtag bis zum Gemeinderat, müssen Ihre Kontrollfunktion über die Verwaltungen wieder stärker wahrnehmen.

3. ZUSAMMENARBEIT

a) Permanenter Informations- und Erfahrungsaustausch der Mitgliedsverbände.
b) Abgestimmte Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitgliedsverbände bei
Parlament
Ministerien
Kommunalen Spitzenverbänden

4. MITGLIEDSCHAFT

Mitglied der Bürgerallianz können auf Antrag grundsätzlich traditionsreiche ehrenamtlich geführte Verbände werden, die landesweit tätig sind. Die Aufnahme neuer Mitglieder muss von der Versammlung der Bürgerallianz mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
Jeder Verband hat eine Stimme.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der positiven Beschlussfassung der Mitgliederversammlung und Anerkennung dieser Vereinbarung durch das neue Mitglied.

5. KERNTEAM DER BÜRGERALIANZ

5.1 Damit die Bürgerallianz schlagkräftig und zügig agieren kann, bestimmen die Mitglieder mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten auf die Dauer von drei Jahren:
den Sprecher
den Geschäftsführer
die Vertreter des Kernteams
Das Kernteam, besteht aus dem gewählten Sprecher, dem Geschäftsführer sowie bis zu vier Vertretern der Mitgliedsverbände der Bürgerallianz.
5.2 Die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Kernteams sowie der Mitgliederversammlung der Bürgerallianz erfolgt durch den Sprecher.
Zu den Sitzungen d
es Kernteams kann der Sprecher themenbezogen weitere Verbandsvertreter hinzuziehen.
Zu den Mitgliederversammlungen der Bürgerallianz können Gründungsmitglieder eingeladen werden.
Zu den Mitgliederversammlungen der Bürgerallianz kann jeder Mitgliedsverband grundsätzlich nur einen Vertreter entsenden.
5.3 Die Bürgerallianz trifft sich jährlich mindestens zweimal (Mitgliederversammlung). Mitgliederversammlungen sind darüber hinaus einzuberufen, wenn eins der Mitglieder dies beantragt und die Mehrheit der anderen Mitglieder zustimmt. Die Sitzungen sollen abwechselnd bei den Mitgliedsverbänden stattfinden, soweit diese hierzu organisatorisch in der Lage sind.
5.4 In den Mitgliederversammlungen der Bürgerallianz sind die vom Kernteam und von den Mitgliedsverbänden eingebrachten Themen zu behandeln. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
5.5 Zur Abarbeitung besonderer Themen können externe Fachleute hinzugezogen werden.

6. VERTRETUNG NACH AUSSEN

Die Vertretung nach außen erfolgt durch den Vorsitzenden (Sprecher) der Bürgerallianz und im Falle der Verhinderung durch eine vom Sprecher benannte Person aus dem Kernteam.

7. RECHTSSTELLUNG

Die Bürgerallianz Bayern ist ein freiwilliger Zusammenschluss und berührt nicht die rechtliche Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit der Mitgliedsverbände.

8. FINANZIERUNG

Jeder Mitgliedsverband trägt den ihm entstandenen Aufwand selbst. Für Aktivitäten, die auf eine gemeinsame Außendarstellung gerichtet sind oder die die Vertretung auf Landesebene erforderlich machen, sind Mittel der Bürgerallianz Bayern, die durch Umlagen, die fallweise von allen Mitgliedern in 2/3 Mehrheit festgelegt werden, einzusetzen.
Über die Finanzen der Bürgerallianz hat der Geschäftsführer jährlich zu berichten.

9. SITZ DER BÜRGERALLIANZ

 

Der Sitz der Bürgerallianz wird grundsätzlich im Verband des gewählten Sprechers abgebildet. Dieser Verband stellt auch den Geschäftsführer. Dies kann jedoch auch nach Abmachung und Beschluss anders geregelt werden und ist mit der Wahl des Sprechers zu regeln.

10. KÜNDIGUNG / AUFLÖSUNG

Ein Beschluss zur Auflösung der Bürgerallianz kann nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten im Rahmen einer Mitgliederversammlung gefasst werden.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erfolgen.
Der Austritt eine Mitgliedes ist durch schriftliche Kündigung, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, zum Ende jedes Kalenderjahres möglich. Die vom Mitglied eingezahlten Umlagen bleiben davon unberührt.

Garching Hochbrück den 9. Juni 2021